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   VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06   

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https://dejure.org/2006,35534
VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06 (https://dejure.org/2006,35534)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2006 - 21 K 846/06 (https://dejure.org/2006,35534)
VG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2006 - 21 K 846/06 (https://dejure.org/2006,35534)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06
    Zwar mag die Ermächtigungsnorm zu wenig konkret gewesen sein, um den Erlass der Beihilfevorschriften zu ermöglichen; wenn das der Fall gewesen sein sollte, wäre eine dem Landesgesetzgeber einzuräumende Übergangsfrist zur Schaffung der (mit Wirkung zum 31.03.2006 geschaffenen) hinreichenden Ermächtigungsgrundlage aber jedenfalls im hier streitigen Zeitraum noch nicht abgelaufen gewesen (vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urt. v. 17.6.2004, - BVerwG 2 C 50/02 - E 121, 103 ff. - und B. v. 22.9.2005, - BVerwG 2 B 27/05).

    Klärungsbedürftig könnte insoweit lediglich sein, ob die Bemessung des Eigenanteils des Beamten den verfassungsrechtlichen Zusammenhang zwischen Fürsorge und amtsangemessener Alimentation bei dem gegebenen Alimentationsniveau hinreichend berücksichtigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.06.2004, - 2 C 50/02 - BVerwGE 121, 103 ff.).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 28.97

    Prozeßzinsen für rückständige Versorgungsbezüge;; - , bei eindeutig bestimmter

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06
    Dieser im bürgerlichen Recht geltende Grundsatz findet auch im öffentlichen Recht sinngemäß Anwendung, soweit Fachgesetze keine gegenteilige Regelung enthalten (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urt. v. 28.5.1998 - BVerwG 2 C 28.97 - DVBl. 1998, 1082 m.w.N.).

    Die Heranziehung des § 291 Satz 1 BGB setzt weiter voraus, dass der Prozess mit dem Zuspruch einer eindeutig bestimmten oder rein rechnerisch unzweifelhaft ermittelbaren Geldforderung endet, sei es durch Verurteilung zur Zahlung derselben, sei es durch Verpflichtung zum Erlass eines entsprechenden Leistungsbescheides (BVerwG, Urt. v. 28.6.1995, - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53; Urt. v. 28.5.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 24.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06
    Ebenso wenig ist grundsätzlich das Vertrauen des Beamten auf eine Beibehaltung der Beihilfe in der bislang gewährten Höhe geschützt (BVerwG, Urt. v. 3.7.2003, - BVerwG 2 C 24/02 - DÖD 2004, 82).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06
    Die Heranziehung des § 291 Satz 1 BGB setzt weiter voraus, dass der Prozess mit dem Zuspruch einer eindeutig bestimmten oder rein rechnerisch unzweifelhaft ermittelbaren Geldforderung endet, sei es durch Verurteilung zur Zahlung derselben, sei es durch Verpflichtung zum Erlass eines entsprechenden Leistungsbescheides (BVerwG, Urt. v. 28.6.1995, - BVerwG 11 C 22.94 - BVerwGE 99, 53; Urt. v. 28.5.1998, a.a.O.).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus VG Hamburg, 26.09.2006 - 21 K 846/06
    § 103 LBG SH i.V.m. § 3 Abs. 6 BBesG, wonach bei verzögerter Zahlung von Leistungen, die weder Besoldung noch Versorgung sind, kein Anspruch auf Verzugszinsen besteht, lässt einen Anspruch auf Prozesszinsen unberührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1987 - BVerwG 2 C 27.84 - Buchholz 240 § 3 BBesG Nr. 5).
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